Sicherheits- und Hygiene-Konzept / Stand 23.10.2020

 

1.      Allgemeines:

Die Begegnungsstätte ist eine generationsübergreifende Einrichtung mit dem Schwerpunkt der Freizeitgestaltung, Bildung und Nachbarschaftshilfe. 2 Hauptamtliche, ca. 20 Ehrenamtlich und 1 Honorardozent arbeiten regelmäßig vor Ort. Zudem wird die Einrichtung von gemeinnützigen Vereinen und Selbsthilfegruppen (externe Gruppen) genutzt.

 

Alle beteiligten Personen sind angehalten, sich an die in diesem Hygieneplan festgeschriebenen Maßnahmen zu halten. Diese orientieren sich an den Vorgaben und Empfehlungen der Gesundheitsbehörden. Das Hygienekonzept ist ausgehängt und auf der Internetseite der Begegnungsstätte: www.begegnungsstaette-silbernkamp-aktuell.de veröffentlicht.

 

Alle Haupt- und Ehrenamtlichen sind in den Hygienemaßnahmen unterwiesen.

 

Haupt- und Ehrenamtliche, Honorarkräfte und externen Gruppen haben die Aufgabe, die Entsprechenden Information den Besuchern und Kursteilnehmenden bzw. den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen und auf die Einhaltung zu achten. Weitere behördlich veranlasste Regelungen sind zu beachten.

 

2.      Betreten und Verlassen der Einrichtung

  • Einzeln eintreten
  • Direkt danach Hände waschen oder desinfizieren
  • Mund- und Nasenbedeckung bis zum festgelegten Platz tragen
  • Beim Verlassen des Platzes und der Einrichtung bis zum öffentlichen Fußweg Mund und Nasenbedeckung aufsetzen

 

3.      Meldepflichten

  • Im Infektionsfall bzw. im Verdachtsfalle einer Infektion hat die/der Mitarbeitende umgehend den Arbeitgeber zu informieren.
  •  Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutz-gesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in der Einrichtung dem Gesundheitsamt zu melden. Dieses geschieht, die dienstlichen Belange betreffend, durch die Geschäftsführung.

 

3.1 Umgang mit erkrankten Mitarbeitenden

  • Bei Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten müssen Mitarbeitende (gilt auch für Ehrenamtliche und Dozenten) zu Hause bleiben bzw. umgehend den Arbeitsplatz verlassen und sich in ärztliche Klärung und ggf. Versorgung begeben.
  • Die stetige, persönliche Fieberkontrolle obliegt jeder/ jedem Mitarbeitenden.

 

4. Arbeitswege und Dokumentation Mitarbeitenden- und Besucherzahl

  •  Das Betreten und Verlassen der Einrichtung muss auf direktem Weg erfolgen.
  • Es wird eine Dokumentation geführt, welche Person wann und wie lange im Haus war.
  • Mitarbeitende dokumentieren ihre Anwesenheit in lokalen Dienstplänen. Besucher*innen müssen das Formblatt „Datenblatt_Beratung_Corona_2020.10.23“ ausfüllen, für die Aushändigung ist die Gruppenleitung zuständig.
  • Diese Dokumentation muss dem Gesundheitsamt zur Fallnachverfolgung auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können. Dafür ist eine Aufbewahrung der Unterlagen für den Zeitraum von drei Wochen im Ordner Arbeits- und Gesundheitsschutz eingerichtet. Ehrenamtliche und Gruppenleiter geben die Unterlagen über den Briefkasten ab. Die Vernichtung der Unterlagen erfolgt in der 4. Woche nach Aufzeichnung.

 

5. Aushänge

  • In jedem Eingangsbereich hängen Piktogramme und die entsprechenden Aushänge zu den Hygiene- und Sicherheitsregelungen aus.
  • Alle Mitarbeitenden, Dozenten und Ehrenamtlichen sowie die externen Gruppen wurden im Umgang mit den Corona-Regelungen informiert. Entsprechende Unterweisungen sind erfolgt und im Ordner Arbeits- und Gesundheitsschutz dokumentiert.
  • Die Obleute Arbeits- und Gesundheitsschutz veranlassen und dokumentieren die Aushänge im Ordner Arbeits- und Gesundheitsschutz. 
  • Aushänge bzw. Piktogramme:

o   Abstandsregel: Der Mindestabstand von 1,50 m muss zu allen anderen Personen eingehalten werden. Dies gilt auch für die Räume in den Dienststellen, für die dazugehörigen Parkplätze und das Außengelände.

 o   Handhabung Mund-Nase-Schutz

 o   Verhaltensregeln (kein Händeschütteln, direktes Verlassen der Räumlichkeiten, Hinweis auf Hygieneregeln)

 o   Hinweis auf max. Personenzahl pro Raum

 o   Händewaschregeln und /oder Händedesinfektion (Aushänge in den Sanitärbereichen)

 

6. PERSÖNLICHE HYGIENE

  • Das Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn ein Händewaschen nicht möglich ist, zudem zusätzlich nach Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem.
  • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinns, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Mindestens 1,50 m Abstand zu Personen halten (bei Bewegungsangeboten 2 m)
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln…
  • Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte, Tastaturen sollten nicht mit anderen Personen geteilt werden.
  • Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen, wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfen, möglichst minimieren, z. B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

6.1 Händewaschen

  • Händewaschen mit Seife für 20 - 30 Sekunden; auch kaltes Wasser ist ausreichend. Entscheidend ist der Einsatz von Seife

 o        nach Husten oder Niesen

 o        nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln

 o        nach dem erstmaligen Betreten des Raumes

 o        vor dem Essen

 o        vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes

 o        nach dem Toiletten-Gang

  •   Ein Austrocknen der Hände durch regelmäßiges Eincremen verhindern.

 

 6.2 Händedesinfektion

  • Desinfektion der Hände ist generell nur als Ausnahme und nicht als Regelfall zu praktizieren!
  • Siehe Aushang neben Desinfektionsmitteln

6.3 Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung (MNB), Behelfsmasken)

  • Verwendung von Schutzmasken bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 m.
  • §  NMS werden in einer Erstausstattung den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.
  • MNS ist von Besucher*innen selbst mitzubringen und wird nicht von der Einrichtung gestellt.

 

7. RAUMHYGIENE:

  • Abstand von mindestens 1,50 m ist zwingend einzuhalten. Stühle, Tische/ Arbeitsplätze müssen entsprechend weit auseinandergestellt werden.
  • Das Abstandgebot gilt gemäß der Nds. Corona-Verordnung nicht für Sportangebote von Vereinen in der Begegnungsstätte (z.Zt. nur Schachklub Neustadt e.V. und Bridgeklub Neustadt e.V.), sofern sie ein eigenes Hygienekonzept erstellt haben. Die maximal zugelassene Personenzahl von derzeit 23 Personen in der gesamten Einrichtung bleibt davon unberührt. Weitere Angebote dürfen zeitgleich nicht stattfinden.
  • In allen Räumen hängt eine Übersicht aus mit der max. Personenzahl pro Raum.
  • Die Mitarbeitenden und Klient*innen sollen möglichst eine feste Sitzordnung einhalten, die in einer Übersicht dokumentiert ist.
  • Die Sitzordnung ist bei festen Gruppen beizubehalten.
  • Partner- und Gruppenarbeit dürfen nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln erfolgen.

 

7.1 Sanitärbereiche:

  • Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt.
  • Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
  • Abfallbehälter für Einmalhandtücher sind vorzuhalten.
  • Im Sanitärbereich darf sich nur 1 Person aufhalten.
  • Toiletten werden regelmäßig auf Funktion und Hygiene geprüft.
  • Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen.
  • Wickelauflagen sind unmittelbar nach Nutzung zu desinfizieren.

 

 7.2 Reinigung aller anderen Bereiche, wie:

  •  Türklinken und Griffe
  • Schubladengriffe
  • Fenstergriffe
  • Treppen und Handläufe
  • Lichtschalter
  • Tische
  • Telefone

 

Hier gelten folgende Regeln bei der Reinigung:

  • 1x täglich
  • Verwendung von üblichen Reinigungsmitteln
  • Flächendesinfektion ist nicht zwingend notwendig
  • Alle Müllbehälter täglich leeren
  • Tragen von Handschuhen

 

7.3 Lüften der Räume

  • Bei Nutzung durch mehrere Personen mindestens alle 30 Minuten.
  • Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten
  • (Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos).

 

8. Infektionsschutz in den (Raucher-) Pausen

  • Soweit erforderlich, sind Vorkehrungen zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,50 m zu treffen. Die Abstandsregeln gelten überall.
  • Lüften (s.o.)

 

9. Verzehr von Speisen

  • Beim Verzehr von Speisen und Getränken sollte auf Folgendes geachtet werden:
  • Der Verzehr von Speisen ist unter folgenden Einschränkungen gestattet: das Essen wird von einer Person zugeteilt. Diese Person trägt eine Mund-Nase-Bedeckung. Die Speisen sollen nicht mit den Händen berührt werden.

 o   Das Geschirr muss im Geschirrspüler bei mind. 60 Grad gereinigt werden. Vor der Entnahme des sauberen Geschirrs aus den Schränken müssen die Hände gewaschen werden.

 o   Vor und nach dem Verzehr müssen die Hände gewaschen werden.

 o   Nach jeder Benutzung ist die Oberfläche der Küchenzeile von der jeweiligen Person zu reinigen

 

Für Mitarbeitende, Ehrenamtliche und Gruppenleitungen gilt:

  • Das benutzte Geschirr aus den gemeinsam benutzten Küchenzeilen ist täglich in die Spülmaschine zu räumen. Die Spülmaschine ist auf 60 Grad oder mehr einzustellen.
  • Die jeweilige Person wäscht sich die Hände, bevor das Geschirr aus der Spülmaschine geholt und   in die Schränke geräumt wird.
  • Nach jeder Benutzung ist die Oberfläche der Küchenzeile von der jeweiligen Person zu reinigen.

 

10. Gruppenangebote

  • Die Teilnehmer der Gruppen werden nach Vorgabe der Gesundheitsbehörden dokumentiert.
  • Die Teilnehmer der Kurse werden nach Vorgabe der Gesundheitsbehörden dokumentiert.
  • Vor Kursbeginn wird mit der Anmeldebestätigung auf die Hygienemaßnahmen hingewiesen und das Dokument „Datenblatt_Beratung_Corona_2020.10.23“ ausgehändigt.
  • Alle Besucher*innen sind darauf hinzuweisen, so wenig wie möglich anzufassen.

 

 10.1 Umgang mit erkrankten Besucher*innen

  • Bei Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten dürfen Besucher*innen nicht an den Angeboten der Begegnungsstätte teilnehmen.

 

11. Konferenzen / Dienstbesprechungen / Netzwerkarbeit

  • Persönliche Besprechungen werden auf das notwendige Maß begrenzt. Dabei wird auf die Einhaltung des Mindestabstandes geachtet.
  • Video- oder Telefonkonferenzen werden als alternative Kommunikationsform ausdrücklich empfohlen.

 

12. Hausrecht

  • Haupt-, Ehrenamtliche und Honorardozenten der Begegnungsstätte sind befugt, bei Nichteinhaltung der in Hygieneregeln, Teilnehmende und Besucher*innen von den Angeboten auszuschließen und ggf. der Einrichtung zu verweisen.